Kontraindikationen bei geführten Meditationen und Hypnose

Geführte Meditationen & Hypnosen sollten nicht oder nur nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt angewandt werden bei:

  • Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen…)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
  • Herzerkrankungen (Gefahr durch Weitung der Blutgefäße)
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Thrombose (Gefahr durch Weitung der Blutgefäße)
  • Depressionen (bestimmte Arten)
  • ADS (bestimmte Formen)
  • kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • geistig behinderten Menschen
  • Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
  • Einnahme von Psychopharmaka
  • Schwangerschaft (hier sollten nur bestimmte Hypnosetechniken von speziell dafür ausgebildeten Therapeuten angewandt werden)

Ausführliche Informationen zu Kontraindikationen auf der Thermedius Seite für Hypnose-Ausbildungen

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